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Rufen Sie uns an: 0 71 31 / 797 23 80

Arbeitsrecht

Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.


Fabian Geyer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht,
Fachanwalt für Erbrecht

Bei der Arbeitgebervertretung liegt das Hauptaugenmerk unserer Beratung auf der Gestaltung von Arbeitsverträgen, dem Umgang mit Fehlverhalten von Arbeitnehmern sowie der Beratung beim Übergang von Beschäftigungsverhältnissen im Rahmen von Betriebsübergängen z. B. bei Unternehmenskäufen oder Verschmelzungen.

Darüber hinaus halten wir unsere Mandanten über Gesetzesänderungen auf dem Laufenden und machen auf notwendige Änderungen z. B. bei der Arbeitsvertragsgestaltung aufmerksam (z. B. im Rahmen des Mindestlohngesetzes oder des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes). Arbeitnehmern, die sich naturgemäß gegenüber dem Arbeitgeber in einer schwächeren Position befinden, helfen wir bei der Durchsetzung von Lohn- oder Urlaubsansprüchen oder machen die Unwirksamkeit einer Kündigung im Wege einer Kündigungsschutzklage oder die Unwirksamkeit einer Befristung im Wege einer Entfristungsklage geltend.

 

Achtung: aktuell wegen Covid 19

Die aktuelle Krise wird nicht absehbare wirtschaftliche Folgen haben. Auf staatlicher Ebene soll den wirtschaftlichen Folgen mit finanzstarken Investitions-, Hilfs- und Kreditprogrammen begegnet werden. Dennoch ist zu befürchten, dass es zu Kündigungen von Arbeitsverträgen kommen wird. Hier gilt: Die Vorschriften des Arbeitsrechts, wie z.B. das Schriftformerfordernis, die Vorgaben zur Sozialauswahl und vor allem die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage gelten uneingeschränkt. Die arbeitsrechtlichen Fristen sollten unbedingt gewahrt bleiben, sonst droht der Verlust von Kündigungsschutz und Abfindungsansprüchen. Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass wegen der angekündigten Hilfsprogramme die Wirksamkeit betriebsbedingter Kündigungen schwer zu prognostizieren ist. Die fristwahrende Kündigungsschutzklage im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (mehr als 10 Mitarbeiter) ist daher unbedingt empfehlenswert. Wir beraten Sie gerne. Sie erreichen uns telefonisch unter 07131 797 23 80, per E-Mail unter kanzlei@t-g-p.de. Ebenso können Sie uns Ihre Anliegen über das Kontaktformular schildern, wir melden uns umgehend im Nachgang.

Unsere Leistungen

  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Abmahnungen, Aufhebungsverträgen

  • Arbeitnehmerinformation bei Betriebsübergängen

  • Gestaltung und Prüfung von Betriebsvereinbarungen

  • Tarifvertragliche Ansprüche

  • Beendigungsstreitigkeiten

  • Befristungsstreitigkeiten

  • Lohn- und Urlaubsansprüche

  • Überstunden- und Urlaubsabgeltungsansprüche

  • sowie sämtliche weitere Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts